Auch wenn man das als Rechtsanwalt einer Angestellten überantwortet, sollte doch bei der Kontrolle von Buchhaltung sowie Kontoauszügen/Online-Banking irgendwann auffallen, dass die Zahlungseingänge nicht kongruent zum Aktenbestand sind (wenn ich viele BerH-Mandate habe, gibt es viele Gutschriften um € 100,00 aus der Landeskasse).
Nun, wenn er denn kontrolliert, fällt es möglicherweise auf. Wenn er nur schaut, wie hoch der Kontostand ist, wird es schwierig. Wenn es viele Akten sind und der Anwalt blind unterschreibt, eher nicht. Und wenn sich die Angestellte noch viel Mühe bei den Kontoauszügen gibt...
edit: falsches Wort ausgetauscht