Es handelt sich um eine berufsmäßige Pflegschaft.
Ich muss nochmals nachfragen: Wann wurde dies vom Gericht (per Beschluss) festgestellt?
Blöde Frage: kann man die Berufsmäßigkeit auch anders als durch Beschluss feststellen? Z.B. Anthroposophisch durch tanzen? Gerichte entscheiden nach dem FamFG doch immer durch Beschluss, oder ging eine Gesetzesänderung an mir vorbei?
Wie ich aus berufener Quelle weiß, gibt es OLG-Bezirke, in welchen Pfleger sehr häufig als Berufspfleger behandelt werden, obwohl sie es mangels Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht sind.