Anfängerfrage BerH - 2501 und/oder 2503

  • Hi Leute,

    Entschuldigung, das wurde sicher schon etliche Male beantwortet, aber ich habs jetzt bei der Suche nicht gefunden:
    (aber ihr wisst das ... :))

    Kann ich bei BerH jemals die Nrn. 2501 und (!) die 2503 in Rechnung stellen?
    Oder gibt es kategorisch immer nur entweder das eine oder das andere und wenn ich zuerst ewig beraten habe und dann ein Schreiben an den Gegner verfasse, dann ist der Landesjustizkasse meine Beratungsleistung schlicht schnuppe.

    Ich frage lieber euch, weil ich an diesem WE gedenke die BerH-Scheine der letzten 3 Jahre abzurechnen und mir die RPflin hier am Ort die Rübe runterreißt, wenn ich es 100 mal falsch mache.

    Danke für eure Hinweise und eure Hilfe.

    VG,
    c.

    Einmal editiert, zuletzt von Canettini (25. Juli 2014 um 14:18)

  • Oder gibt es kategorisch immer nur entweder das eine oder das andere und wenn ich zuerst ewig beraten habe und dann ein Schreiben an den Gegner verfasse, dann ist der Landesjustizkasse meine Beratungsleistung schlicht schnuppe.

    Das ist doch außerhalb von BerH aber auch so. Die GG 2300 umfasst ebenfalls die Beratung und Vertretung.

  • danke für eure Antworten.

    Zum letzten Post ganz klar "Nein".

    Wenn ich nur berate entsteht 2300 gerade nicht. ich bin bei Privatleuten auf 34 Abs. 1 RVG gedeckelt.
    Auch wenn ich in 20 Stunden Arbeit einen Vertrag mit einem Haftungsrisiko von 2,5 Mio EUR prüfe oder zum Beispiel für den Mdt. einen Zugewinnausgleichsanspruch prüfe und berechne.

    Deswegen braucht man für solche Mandate zwingend eine Honorarvereinbarung. Die 2300er-Gebühr kann ich mir dagegen vollständig in die Haare schmieren, weil sie gerade nicht entsteht.
    Der Mdt. wäre dann ruckzuck beim Anwaltskollegen und würde die Kostennote überprüfen lassen, oder gleich ne Beschwerde bei der Kammer einreichen.

    -------

    Mir ging es hauptsächlich darum mich an die BerH zu erinnern (da ich es mir zur Regel gemacht habe ca. nur 1x pro Jahr abzurechnen, weils mich sonst zu sehr aufregt).

    Vielleicht nochmal eine kurze Nachfrage hierzu:

    Wenn sich ein PKH/VKH-Verfahren anschließt und ich vorher nur beraten habe (also 2501 entstanden ist), dann wird diese 2501 vollständig auf die PKH/VKH-Gebühren angerechnet, richtig?
    Wenn ich also in solchen Fällen die BerH noch nicht abrechnet habe, dann kann ich den BerH also wegschmeißen und gleich nur PKH/VKH-Antrag stellen? (richtig?)

    Danke für eure kurze Rückbestätigung. (ihr helft unmittelbar der Kollegin hier bei meinem Amtsgericht, die dann einen kleineren Stapel von mir bekommt und weniger abarbeiten muss. :oops:)

  • Ich frage lieber euch, weil ich an diesem WE gedenke die BerH-Scheine der letzten 3 Jahre abzurechnen und mir die RPflin hier am Ort die Rübe runterreißt, wenn ich es 100 mal falsch mache.

    Dafür reißt sie dir ohnehin die Rübe ab,
    es sei denn, sie ist gerade im Urlaub, aber egal,
    dann reißt sie dir erst recht die Vertretung runter
    oder man legt sich deine Anträge auf Frist,
    um sie am nächsten WE in drei Jahren
    abzuprüfen ...

    :D

  • ... und dann regt sich Canettini wieder so auf, dass sie wieder drei Jahre lang Beratungshilfescheine sammelt und sie dann in einer Wochenendaktion gemeinsam einreicht. :wechlach: Oh je!


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Heißt so etwas nicht "Kausalkette"? :gruebel: :teufel:

  • na ja, so viele Scheine sind es gar nicht.
    BerH ist für den Anwalt eh der größte Scheiß (*sorry*), der je erfunden wurde und deswegen reiße ich mich nicht drum.

    Aber so zwei dutzend hab ich jetzt schon zusammen.
    Das ist aber für die Rpflegerin keine große Sache.
    Die summen sind ja immer gleich und ich schreiben zur Glaubhaftmachung immer brav rein, was ich so gemacht habe. :)
    hat sich noch nie jemand beschwert.
    :)

    Einmal editiert, zuletzt von Canettini (27. Juli 2014 um 22:27)

  • BerH ist für den Anwalt es der größte Scheiß, der je erfunden wurde und deswegen reiße ich mich nicht drum.

    Das sprichst Du weise Worte gelassen aus :daumenrau:daumenrau:daumenrau.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • kann ich mir denken.
    Aber zu mir kommen Leute, die zuerst ganz freigiebig 3 Leitzordner durchprüfen lassen und dann fällt Ihnen nach Rechnungstellung doch ein, dass Sie ja einen BerH-Schein haben und dann sind die 35 EUR echt ein lachhafter Witz.
    Ehrlich, sobald ich alle Fachanwaltstitel zusammen habe und mein Kollege auch werde ich keine BerH mehr annehmen und mir PKH / VKH gut überlegen.

    Das klingt auf den ersten Blick herzlos, aber ich bin ein Wirtschaftsunternehmen und ich kann eigentlich bei jedem dieser Mandate ein paar Hundert EUR selbst mitbringen, um kostendeckend arbeiten zu können.
    Vor allem diese Mandanten rufen dann ein dutzend Mal pro Woche an und möchten am liebsten Psychotherapie und Lebenscoaching.......

  • Vor allem diese Mandanten rufen dann ein dutzend Mal pro Woche an und möchten am liebsten Psychotherapie und Lebenscoaching.......

    (Leider) Auch ein Teil unserer Jobbeschreibung.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Zitat

    aber ich bin ein Wirtschaftsunternehmen

    und machst den selben Fehler, wie - ich würde fast sagen 90% - viele andere Anwälte auch. Bevor man tätig wird, klärt man mit dem Mandanten die Kostenfrage soweit es halt geht und nicht nacher. Zumindest klopft man mal ab, ob eine RSV eintritt oder der Mandant zahlungsfähig ist oder ob er ALG II Bezieher ist. Dann gibt es auch keine böse Überraschungen;) Auch mit Fachanwaltstitel bist du sonst vor solchen unwirtschaftlichen Mandaten nicht sicher.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Auch mit Fachanwaltstitel bist du sonst vor solchen unwirtschaftlichen Mandaten nicht sicher.

    Es sei denn, man ist Fachanwalt für Insolvenzrecht. Klingt verrückt, ist aber so :eek::D.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Adora Belle
    habe ich kein Problem.
    BerH und VKH macht dann die junge ambitionierte angestellte Kollegin, die noch was lernen will und sich voller Elan auch in die blödsten Fälle schmeissen kann und Lust hat Nächtelang durchzuarbeiten.
    Das ist eine Art Generationenvertrag, oder?
    und wenn ich mich recht entsinne mandatiert man die Sozietät und nicht den konkreten Anwalt, richtig?
    Wenn man älter wird konzentriert man sich darauf Fälle und Umsatz ranzuschaffen und Networking zu betreiben. ist auch ganz vernünftig dieses job-sharing

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