Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sicherungsnehmers enthaltene Klausel, die den auf Rückgewähr der Grundschuld gerichteten Anspruch des Sicherungsgebers auf die Löschung des Grundpfandrechts beschränkt, hält der richterlichen Inhaltskontrolle jedenfalls dann nicht stand, wenn sie auch Fallgestaltungen erfasst, in denen der Sicherungsgeber im Zeitpunkt der Rückgewähr nicht mehr Grundstückseigentümer ist (Fortführung des Urteils des BGH vom 9. Februar 1989 – IX ZR 145/87, BGHZ 106, 375 ff.).
BGH, Urteil vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13 -
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…552&Blank=1.pdf
Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
Aufgrund der bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek durch das Zusammenwirken von Zivilprozess- und Grundbuchrecht bestehenden Unübersichtlichkeit und Schwierigkeit ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts bei rechtsunkundigen Antragstellern im Regelfall geboten.
ThürOLG Jena, Beschluss vom 23.07.2014, 3 W 328/14
Leuering/Stein, „Wann erstarkt die Gesamt- zur Einzelvertretungsbefugnis?“, NJW-Spezial 2014, 527