Und ich dachte ich hätte schon alles erlebt.
Schuldnerin hat hier Rückstände im 6-stelligen Bereich und ein von uns gepfändetes Bankkonto.
Heute erreicht mich ein Schreiben ihres Anwalts - auf mintgrünem Kanzleipapier - mit einer ausgedruckten Email als Anlage. Aus der Email ergibt sich, dass eine Freundin der Schuldnerin ihr zum Geburtstag 140,- € überweisen wollte, aber aus Versehen 14.000,- € überwiesen hat. Die Schuldnerin möge ihr die Differenz bitte sofort zurück überweisen.
Da sie das nicht kann, fordert uns der Anwalt auf die Summe bei Erhalt an die Freundin zu überweisen.
Mal davon abgesehen dass die Beleglage doch etwas dünn ist, tendiere ich dazu das Geld zu behalten
- das Geld ist mit Eingang auf dem Konto in das Vermögen der Schuldnerin übergegangen
- die Schuldnerin ist nicht beschwert, sie schuldet das Geld halt jetzt ihrer Freundin und nicht mehr dem Finanzamt
- eine rechtliche Anspruchsgrundlage der Freundin an uns vermag ich so auf Anhieb nicht zu erkennen
Meinungen?