Gestundetes IN Verfahren. Anhängiger Rechtsstreit, der für den Schuldner kostentechnisch über PKH gedeckt war, wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen und unter den Voraussetzungen des PKH vom IV aufgenommen.
Im Rechtsstreit obsiegt der IV und es wird sehr viel Masse generiert. Steht der Staatskasse nun ein Anspruch gegen die Masse auf Erstattung der PKH zu?