Hallo,
Betreuer stellt Antrag auf Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung für die Abgabe einer Verjährungsverzichtserklärung.
Hintergrund: Betroffene ist ein vietnamesiches ehem. Au-Pair Mädchen, die während ihres Aufenthalts in D verunfallt ist und seit dem schwerst pflegebedürftig ist. Eine Rückkehr in ihr Heimatland scheidet aus, da dort die notwendige medizinische Versorgug nicht sichergestellt ist. "Die Betroffene selbst war während ihrer Au-Pair-Zeit privat versichert. Die damalige Betreuerin hat von der Versicherung des Unfallgegners über 350.000,00 € erhalten. Diese wurden (die Betroffene war ja nicht mehr krankenversichert) für die Krankenhauskosten aufgezehrt (500,00 € am Tag!!) Die ehem. Betreuerin hat weder ein geeignetes Heim gesucht noch sich darum gekümmert, dass eine Krankenversicherung abgeschlossen wird. Irgendwann ist die Betreuerin dann entlassen worden. Ende der Geschichte: Aus dem Jahre 2011 sind unnötige Krankenhauskosten in Höhe von 171.863,90 € offen. Über diesen Betrag soll nun ein Verjährungsverzicht erklärt werden bzw. das Gericht soll diesen genehmigen.
Ich bin da etwas ratlos, wie das auszusehen hat. Kurzum: worauf ergibt sich denn die Genehmigungspflicht) Ich kann das unter § 1822 irgendwie nirgends so richtig subsumieren Verfahrenspflegerbestellung klar- und dann?