Hallo zusammen,
ich habe hier einen etwas verwirrenden Sachverhalt, mit dem ich nicht wirlich weiter komme.
Und zwar ist der Betreute kurz nach Einrichtung der Betreuung in ein Heim gezogen. Eine Rückkehr kann wohl ausgeschlossen werden.
Die Betreuerin beantragte daraufhin Anfang Juni die betreuungsgerichtliche Genehmigung um die Wohnung des Betreuten kündigen zu können. Daraufhin habe ich den Betreuten angehört und im Anschluss einen Verfahrenspflger bestellt. Zwei Tage danach kam die Betreuerin zu mir und legte mir eine Durchschrift einer von dem Betreuten unterschriebenen Kündigung, die dem Vermieter übergeben wurde, vor. Ihrer Meinung nach lag Geschäftsfähigkeit vor... Den Verfahrenspfleger habe ich telefonisch gebeten, mit seinem Tätigwerden nochabzuwarten.
Dann passierte, was passieren musste: Die Akte wurden wegen diverser Anträge dem Richter vorgelegt, mir allerdings nicht... Jetzt sind acht Wochen vergangen und die Akte liegt nun mal wieder bei mir auf dem Tisch. Weil ich nun herausbekommen wollte, ich ob von einer wirksamen Kündigung seitens des Betreuten ausgehen kann, habe ich diesen wieder angehört. Dieser konnte sich natürlich an nichts erinnern und hat auch bestritten, dass das seine Unterschrift auf der Kündigung ist, als ich ihm diese zeigte.
M. E. liegt also keine wirksame Kündigung vor. Zwischenzeitlich renovieren die Vermieter schon lustig mit der Kaution, die der Betreute damals geleistet hat. Er hat dem jetzt "zugestimmt"....
Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen? Den Verfahrenspfleger um Stellungnahme bitten und dann genehmigen und der Betreuerin mitteilen, dass sie jetzt kündigen kann? Damit würden mindestens drei Monate "verloren" gehen. Für den Schaden müsste im Zweifel die Betreuerin aufkommen, der ich in diversen Telefonaten den Sachverhalt erklärt habe, bis sie dann mit der vom Betreuten unterschriebenen Kündigung vorbeikam.
Da die Betreuerin recht einfach gestrickt ist, glaube ich nicht, dass ich ihr verklickern kann, dass sie mit dem Vermieter rückwirkend einen klarstellenden Aufhebungsvertrag schließen kann, den ich dann genehmigene könnte.
Was würdet ihr vorschlagen?