Hallo liebe Forenmitglieder,
die verstorbene Mutter meines Mündels hat eine Abschichtungsvereinbarung mit ihrem Bruder dahingehend getroffen, dass sie einen gewissen Geldbetrag erhält und sie dafür mit der Wirkung zum Datum xx.xx.xxxx aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. Die Grundbuchberichtigung wurde auch schon vertraglich in der Urkunde "bewilligt und beantragt". Ich habe bisher leider nur eine einfache Kopie des Vertrages vorliegen und kann daher nicht erkennen, ob die Unterschriften beglaubigt wurden. Ich gehe jedoch davon aus, dass dies nicht geschehen ist.
Die Berichtigung wurde bisher nicht vorgenommen. Wie bereits erwähnt, ist die Mutter meines Mündels zwischenzeitlich verstorben.
Ihre Erben wollen nunmehr die Berichtigung um Grundbuch vollziehen und einen Berichtigungsantrag stellen. Ein Rechtsanwalt bittet nun um Prüfung, ob hierzu eine familiengerichtliche Genehmigung zu erteilen ist.
Ich tendiere dazu, dass keine Genehmigung erforderlich ist, da es sich um keine Verfügung über ein Grundstück handelt. Wie seht ihr das?