Betreuer reicht Vermögensübersicht ein. In dieser führt er auch die Konten des Betreuten auf, für die er Vollmacht hat und die zwischenzeitlich (Vollmacht wurde erst später bekannt) aus dem Aufgabenkreis der Betreuung herausgenommen worden sind.
Meine Überlegung ist jetzt, ob er diese Konten noch in der Vermögensübersicht aufführen muss (denke ja, ist ja immer noch Vermögen des Betreuten) und wenn ja, muss er dann auch einen aktuellen Kontoauszug für diese Konten vorlegen?