Hallo zusammen,
welche Löschungsfristen tragen, denn eure UdGs bei den neuen EÖBen mit Ankündigung der RSB § 287a InsO ein?
Bis dato haben wir uns kein Kopf gemacht. D.h. wie führer wird er EÖB sechs Monate nach Aufhebung des Verfahrens (§ 200 InsO) gelöscht. Im Ergebnis führt dies dazu, dass ein interessierter Gl. nicht erkennen kann, ob der Sch. in der WVP ist oder nicht....
Die alten Ankündigungsbeschlüsse standen ja während der gesamten WVP im Netz.
Ich denke nach § 3 Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet muss dies auch nach wie vor so sein. Löschung des Ankündigungsbeschlusses erst 6 Monate nach Erteilung oder Versagung der RSB.