Hallo Nutzer,
ich habe wieder mal ein Problem - vielleicht ist es auch gar kein Problem. In einem Ausschlagungsverfahren wurde eine Ausschlagungserklärung aufgenommen für ein minderjähriges Kind. Hierfür ist eine familiengerichtliche Genehmigung notwendig. Das Familiengericht hat recherchiert und hat der Kindesmutter mitgeteilt, dass es die Genehmigung nicht erteilen wird. Daraufhin hat die Kindesmutter den Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung zurückgenommen. Das Familiengericht vertritt die Auffassung, dass damit auch die Ausschlagungserklärung unwirksam ist. Ich sehe das nicht ganz so, denn die Ausschlagungserklärung steht ja weiterhin im Raum, diese kann nicht nicht zurückgenommen werden. In den Kommentierungen wird gesagt, dass man grundsätzlich keinen förmlichen Antrag für das Genehmigungsverfahren benötigt sondern dies als Anregung sehen kann, denn das Genehmigungsverfahren läuft von Amts wegen. Demnach muss das Familiengericht eine Entscheidung fällen egal wie - ODER?
Danke für die Unterstützung