Bei uns ist die Ermittlung und Durchsetzung der Ansprüche aus Insolvenzanfechtung "in einer Hand".
In letzter Zeit haben wir eine ganze Reihe von Insolvenzverfahren nur deshalb eröffnet, weil uns eine Prognose zu § 133 InsO günstig erschien.
(Notfalls treiben wir die entsprechenden Ermittlungen eben schon im Insolvenzantragsverfahren voran.)Ich denke, es ginge nicht nur um die Verfahren, die man bereits jetzt weitgehend oder nur auf Basis der 133er-Ansprüche eröffnet.
Vielmehr kann ich mir vorstellen, dass sich - sollte es zu einer Umsetzung der Ideen kommen - vor der Insolvenz ein Wild-West-Szenario abspielen würde und die Gläubiger im Rahmen dessen zusehen, was sie bekommen können. Im Vorteil wären insoweit sicher diejenigen Gläubiger, die über Titel verfügen oder sich selbst welche schnitzen können. Alles was die Gläubiger sich dann nicht sichern, wird im Zweifel der Schuldner oder bei juristischen Personen deren Organe versickern lassen. Auch die Verfahren, die nach derzeitigem Stand nicht allein aufgrund von Sonderaktiva, sondern mit tatsächlich vorhandener Masse eröffnet werden, würden also abnehmen.
Eine strafrechtliche Verfolgung aufgrund verspäteter Insolvenzantragstellung oder gar wegen Bankrotts hat man doch bereits jetzt in der Praxis nur in recht geringem Maße zu befürchten.
Hervorhebung durch mich.
Ich schätze mal um genau diese Gläubiger geht es bei dem Vorhaben. An erster Stelle das Finanzamt, dann Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.