Die beiden Hamburger Regierungsräte Bruns & Schaake in der ZInsO 2011, 1581, stellen fest, dass gerade die frühzeitige Insolvenzantragstellung durch das Finanzamt erforderlich ist, um entweder noch eine Sanierung zu ermöglichen oder aber zumindest noch eine verteilbare Masse zu sichern, um die Insolvenzquoten wieder zu erhöhen. Die Autoren sprechen von einer "Ermutigung zu rechtzeitiger Insolvenzantragstellung" (Seite 1586) und davon, dass das Finanzamt als Dauergläubiger "Teil eines Frühwarnsystems" ist, "welches aber nur funktioniert, wenn der Antrag tatsächlich in einem frühen Stadium der Zahlungsprobleme gestellt wird." (Seite 1589).
Und jetzt kommt Exec, oder?!
nee, ich komme.
Völlig richtig, dann muss das FA auch nicht mehr diese negativen Feststellungsklagen anstrengen, wie von Bruns, ZInsO 2014, 2008 empfohlen...