Ich habe kein Problem, wenn ein Nachlasspfleger Erben nicht ermitteln kann. Dann soll er einen Erbenermittler antippen. Alles in Ordnung.
Aber wenn der Nachlasspfleger die Fähigkeiten zur Erbenermittlung hat (und im Ausgangsfall ist dies wohl so), dann soll er sie auch nutzen. Denn er hat den Aufgabenkreis "Ermittlung der Erben".
Kannst Du insoweit mit mir konform gehen?
Das sehe ich auch so. Wenn ich Nachlasspfleger bin, dann muss ich zuerst mit meinen eigenen Mitteln die Erben versuchen zu ermitteln. Wenn es aber z.B. ins Ausland geht und ich eben nicht die Kontakte und Geschäftsvereinbarungen mit den dortigen Korrepondenten habe wie der Erbenermittler, dann schalte ich den ein und dann wäre es auch im Ausgangsfall m.E. kein größeres Problem. Fakt ist aber, dass man als NLP zunächst selbst ermitteln muss.
Da ich aber inzwischen erfahren musste, dass der von mir angenommene Nachlasspfleger/Erbenermittler es nicht ist, um den wir uns hier drehen, muss ich natürlich insofern meine Annahmen zu dem was auf evtl. Webseiten steht und damit zu der "Offenlegung" seiner internen Verflechtung widerrufen.
P.S.
Das Entsetzen bezog sich mehr darauf, dass ich annahm er würde sich ggf. regelmäßig grundlos von seinem Sohn beauftragen lassen und nicht bei den von mir genannten speziellen Konstellationen...doch selbst das kam angeblich noch nicht vor, weil der Sohn erst seit kürzerer Zeit als NLP tätig ist.