Vollmacht erforderlich

  • Zunächst darf man dem Gesetzgeber unterstellen, dass er in der Regel bewusst handelt. Im Verfahren dürfen ohnehin nur Rechtsanwälte oder Vertreter nach § 79 II Nr. 1-4 ZPO auftreten. Der § 88 II verlangt von allen Vertretern eine schriftliche Vollmacht und er macht nur beim Rechtsanwalt eine Ausnahme. Es gibt bereits deshalb keine Regelungslücke, weil der Gesetzgeber alle Fälle regelt. Für das Inkassounternehmen gilt -wie für alle Vertreter die keine Rechtsanwälte sind- das eine Vollmacht vorzulegen sind. Es besteht kein Regelungsbedürfnis! Es gibt keine sachlichen Gründe, warum Inkassounternehmen anders behandelt werden sollten, als z.B. Familienangehörige oder Angestellte des Unternehmens. Inkassounternehmen sind mit Rechtsanwälten nicht vergleichbar, da sie gewerblich handeln und keine Organe der Rechtspflege sind. Inkassounternehmen werden zudem nicht zwingend von Personen geführt welche die juristische Qualifikation eines Volljuristen haben und bieten daher auch nicht dieselbe Sicherheit einer ordnungsgemäßen Arbeit. Inkassounternehmen dürfen zudem nicht umfassend juristisch tätig werden, sondern nur in einem sehr engen Bereich. Sie können daher auch nicht so umfassend bevollmächtigt/beauftragt werden wie ein Anwalt. Ein Inkassounternehmen ist mit einem Anwalt nicht vergleichbar. Es besteht keine unbeabsichtigte Regelungslücke (das Gegenteil ist nicht im Ansatz dargelegt) und es gibt nicht einmal ein Regelungsbedürfnis, weil es kein Problem ist eines bestehende Vollmacht mit anzufügen.

  • ...Wiegesagt der gestzgeber hat das Problem nicht gesehen sodaß eine Regelungslücke da ist und Analgogie gezogen werden kann.
    ...

    Doch hat er, Bt-Drs. 16/3655 S. 90, wo er sich lang und breit u.a. zur Änderung ! des § 80 ZPO im Zuge des RDG und Nachweis der Vollmacht befasst und z.B. ausführt: "Zu berücksichtigen ist dabei stets, dass der Mangel der Vollmacht nach § 88 ZPO nicht von Amts wegen zu beachten ist, wenn ein Rechtsanwalt auftritt. "

    Worauf gründest du deine Meinung?


    :daumenrau

    Also ich finde es tatsächlich schwierig, eine Analogie begründen zu wollen, wenn der Gesetzgeber in einem Zug den 79 und 80 ändert, aber nicht den 88 zwo - bis auf das praxisferne handling, angesichts des Umstandes, dass sich die meisten Inkassos
    im Antrags-Formular-Gebrauch deutlichst versierter darstellen als viele RA.


    Das ist so krass:

    Kommt ein hundert-Pro-Antrag vom Inkasso: klasse, zwischenverfüge ich also mit einem Satz - gleichwohl nicht effizient zu Potte kommend - die Vollmacht.

    Kommt ein 55-Pro-Antrag vom Anwalt (das pro bestimmt nicht beschönigend zu verstehen): klasse, zwischenverfüge ich also zwar nicht mit einem Satz die Vollmacht, dafür aber mit deutlich mehreren Sätzen - und erst recht nicht effizient zu Potte kommend - den maroden Antragsinhalt.

    Schnaffke.

    :aufgeb:

    :cup:

    Einmal editiert, zuletzt von zsesar (7. Oktober 2014 um 19:36)

  • Supi, kleinen Aufklärungskurs-ZV in Steno gestartet,
    kommt wahrscheinlich in paar Tagen ein dämlicher Rückfrage-Anruf von ReNo-Mausi, wo ich Steno noch mal breit erläutern darf, freu mich.

    DAS, mein lieber, verbitt ich mir nun allerdings hochgradig. :mad: Zum einen bin ich olle Kuh kein "Mausi", zum anderen kannste Deinen Aufklärungskurs gerne - ob mit oder ohne "Mausi" - in 90 % der Fälle für den RA abhalten, der solchen Schrott entweder selbst produziert oder aber die ReNo, ReFa oder gar ReFaWi aus purer Ignoranz oder Rechthaberei nicht einfach selbst machen lässt - dann wärs nämlich vermutlich fehlerfrei gewesen.

    Bißchen weniger Borniertheit tut allgemein gut...

    Schließe mich "im Namen der Damen" der Kritik an. Bisher hatte ich keine einzige Mitarbeiterin, die dem Klischee entsprach "Die rauchen drei Schachteln Zigaretten am Tag und können nichts, außer sich an der Rezeption die Fingernägel zu lackieren".

    Hatte schon alles wieder zurückgenommen, vgl. # 28
    :D

  • Geb mich geschlagen. :aufgeb:
    Ihr habt zwar die hM aber meine Meinung ist zumindest vertretbar und verursacht auch kein Schaden.:einermein
    henry

  • Geb mich geschlagen. :aufgeb:
    Ihr habt zwar die hM aber meine Meinung ist zumindest vertretbar und verursacht auch kein Schaden.:einermein
    henry

    NEIN, Deine Ansicht iwst m.E. nicht vertretbar, da sie dem Gesetzestext widerspricht;)

  • Geb mich geschlagen. :aufgeb:
    Ihr habt zwar die hM aber meine Meinung ist zumindest vertretbar und verursacht auch kein Schaden.:einermein
    henry

    NEIN, Deine Ansicht ist m.E. nicht vertretbar, da sie dem Gesetzestext widerspricht;)

  • Geb mich geschlagen. :aufgeb:
    Ihr habt zwar die hM aber meine Meinung ist zumindest vertretbar und verursacht auch kein Schaden.:einermein
    henry

    NEIN, Deine Ansicht ist m.E. nicht vertretbar, da sie dem Gesetzestext widerspricht;)

    :daumenrau Genauso.

    Man braucht sich wirklich nicht mehr wundern, dass man ständig - trotz immer wieder erfolgter Monierungen bei den gleichen Gl/V. - Anträge vorgelegt bekommt, bei denen
    - Vollmachten nicht vorgelegt werden,
    - nach wie vor nur Faksimilie-Unterschriften aufgedruckt wurden (trotz zahlreicher Entscheidungen der LGe, die
    eine ordnungsgemäße Unterschrift verlangen),
    - die Vordrucke nicht vollständig ausgedruckt werden, obwohl das möglich wäre,
    - Antragsabschriften fehlen .........,

    wenn es sich einige Rechtspfleger so einfach machen und alles durchwinken.

  • Dank an Wobder für die Recherche. Hatte die DS gestern nach 1-stündiger Suche aufgegeben.

    Auch Dank an die anderen für den konstruktiven Austausch.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Geb mich geschlagen. :aufgeb:
    Ihr habt zwar die hM aber meine Meinung ist zumindest vertretbar und verursacht auch kein Schaden.:einermein
    henry

    NEIN, Deine Ansicht iwst m.E. nicht vertretbar, da sie dem Gesetzestext widerspricht;)

    Als (kleiner) Inkassounternehmer verfolgte ich diese Diskussion mit Interesse.

    Selbstverständlich ist das Gesetz eindeutig. Wir fügen immer eine Kopie der Vollmacht bei und wenn das Gericht uns auffordert die Originalvollmacht einzureichen, dass bekommt es die halt.

    Für mich ist das ein Zweizeilerschreiben und eine 60 Cent Briefmarke. Lästig, aber ich kann damit leben. Für den betreffenden Rechtspfleger und das Gericht ist der Aufwand aufgrund der verschlungenen Wege in der Verwaltung schon deutlich größer, aber das ist nicht mein Problem. Meine Wahrnehmung ist, dass westdeutsche Gerichte so gut wie nie eine Vollmacht sehen wollen, ostdeutsche und insbesondere Berliner Gerichte öfters. Berlin scheint eine besonders akribische Justizverwaltung zu haben, wahrscheinlich aufgrund der besonders guten Personal- und Finanzaustattung dort. :D

    Mal ehrlich: glaubt irgendjemand hier, dass es Inkassounternehmen gibt, die eine Vollmacht fälschen? Die also eine Urkunde fälschen und daher nicht das Original einer Vollmacht vorlegen können, zu der sie nur die Kopie eingereicht haben? Das ist lachhaft, zudem sei neben der Strafbarkeit so einer Urkundenfäschung auf die Registerierungspflicht der Inkassunternehmen verwiesen, die man bei solch einem Vorgehen verlieren könnte.

    Aber nochmals: wenn der zuständige Rechtspfleger den erhofften Erkenntnisgewinn aus der Originalvollmacht bekommen möchte soll er ihn haben.

    Es hat aus meiner Sicht schon einen guten Grund, warum die Inkassounternehmen in dieser Sache nicht mit den Rechtsanwälten gleichgestellt sind (und warum sie z.B. auch nicht in der Immobiliarvollstreckung tätig werden dürfen): man prüfe bitte, wieviele Juristen im Buindestag sitzen und wieviele Inkassounternehmer. Gerade das Inkassowesen wird von der Anwaltschaft mit großem Argwohn betrachtet.

    Nicht nur, weil man seine Ausbildung als superior betrachtet, sondern vor allem auch, weil man den Forderungseinzug gern selbst machen möchte.

    Sei es drum. Ich selbst vertrete einige Rechtsanwälte und Notare in deren eigenen Forderungssachen, weil diese zugestehen, dass ich es besser kann und sie sich nicht mit diesen Dingen beschäftigen möchten. Die Amtsgerichte in der näheren Umgebung scheinen das zu begrüßen, den unsere PfÜbs werden innerhalb weniger Tage durchgewunken, was bei der Antragsstellung durch die Anwälte selbst wohl selten der Fall war.

    Aber da kann ich natürlich nicht für alle Inkassounternehmen sprechen, insbesondere nicht für die großen Player am Markt, bei denen alles viel automatisierter abläuft und bei denen das Anfordern einer Originalvollmacht durchaus Aufwand erzeugt, den man sich gerne sparen möchte.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • In Berlin oder allgemein im Osten gilt halt noch das alte preußische Beamtentum. :D
    Ohne Vollmacht geht da gar nix!
    Grade Berlin soll aber sehr überlastet sein... kein Wunder das die nicht rumkommen wenn sie sich mit sowas aufhalten ;)
    henry

  • In Berlin oder allgemein im Osten gilt halt noch das alte preußische Beamtentum. :D
    Ohne Vollmacht geht da gar nix!
    Grade Berlin soll aber sehr überlastet sein... kein Wunder das die nicht rumkommen wenn sie sich mit sowas aufhalten ;)
    henry

    Da ist was dran.

    Gerade in Berlin erlebe ich immer wieder, dass neben der Originalvollmachtsanforderung auch Kopien meiner Vollstreckungsanträge gefordert werden, um die angesetzten Inkassokosten nachvollziehen zu können. Ich hatte einmal mitgeteilt, dass doch das Gerichtsvollzieherprotokoll vorliege und sich daraus unsere Vertretung ergibt, so dass mit etwas Logik geschlossen werden kann, dass wir auch den Vollstreckungsauftrag erteilt haben und dieser eben Inkassokosten anaolg zu einer 0,3-RVG-Gebühr auslöst.

    Ich wurde in brüskem Ton zurechtgewesen, seitdem gibt es in solchen Fällen Extrakopien für Berlin. Wenns Spaß macht.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Wo liegt das Problem der Inkassos??? Legt einfach die entsprechende Vollmacht im Original sowie sämtliche Vollstreckungsunterlagen dem Antrag bei und gut ist. Alles andere klingt für mich nach Schikane und daher kommt bei mir das Motto zum Tragen: Wie du mir, so ich dir !!!!

    Wenn die Vorlage der richtigen Vollmacht erfolgt, dann wird halt mal geprüft. Evtl. wird dann auch mal länger oder sogar noch länger geprüft.
    Ich verliere durch die spätere Vorlage der Vollmacht und der anschließenden Prüfung ja keinen Rang :teufel:

    In letzter Zeit bin ich auch dazu übergegangen, dass einmal moniert wird und bei Vorlage einer nicht ausreichenden Vollmacht mittels Standarttext direkt kostenpflichtig zurückgewiesen wird.

    Hatte auch schon, dass dann Sofortige Beschwerde, noch immer ohne ausreichende Vollmacht, eingelegt wird und das Landgericht hat dann auch noch seinen Spaß, da der zuständige Richter ohne großen Aufwand die Beschwerde direkt zurückweist. Dann bleibt das Inkasso doch gleich mal auf seinen Kosten sitzen und für's nächsten Mal werden sie es evtl. kapieren. Wenn nicht, dann halt auf's Neue...:D


    Und zu dem Thema "Belege". Da hellseherische Fähigkeiten bei unserem Anforderungsprofil nicht aufgeführt war, weiß ich trotz GV-Protokoll dennoch nicht, aus welchem Betrag die Vollstreckung stattgefunden hat. Sorry, aber dann brauch ich nun mal die Kopie des Auftrags um das ordentlich prüfen zu können.

    So startet das Spielchen erneut, denn niemand kann wissen, welcher andere Gläubiger durch meine Zwischenverfügung einen Rang "gewinnt"...

  • Ist schon recht.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • kleinersti:
    >>Alles andere klingt für mich nach Schikane und daher kommt bei mir das Motto zum Tragen: Wie du mir, so ich dir !!!!
    Wenn also einer Vollmacht nicht beilegt gehst du von Schikane aus handelts nach Motto: Wie du mir so ich dir? :confused: Dein Ernst?
    Ihr könnt ja alle Vollmacht pipapo prüfen aber wenn dann der Antrag mehrere Wochen liegt, weil man ja auch prüfen muß ob der Antrag auch mit Originaltinte unterschrieben ist ist sowas sicher auch nicht im Interesse schneller Vollstreckung.:daumenrun
    Erst meckern das man soviel zu tun hat und dann so einen Firlefanz prüfne?
    Ganz ehrlich: Manchmal fehlt einfach Augenmaß!
    Und dann noch mir Rangverlust drohen? Ne, ne...
    henry

  • @ Bukowski:

    Es ist erschreckend, wie einfach geschriebene Gesetzestexte nicht verstanden werden können. Das hat nichts mit persönlicher Neugier oder Schikane zu tun. Abgesehen von "wie du mir so ich dir" hat kleinersti doch recht. Wenn man weiß, dass die Vollmacht im Original vorzulegen ist und es nicht tut, kann das nur zwei Gründe haben: Ignoranz oder Dummheit, beides keine Werbung für ein Unternehmen. Selbiges gilt für die Belege zu den Kosten. Die sind doch vorhanden. Warum also nicht gleich beifügen?

    @ henry: ich bleibe dabei: no comment

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • @ Bukowski:

    ... Wenn man weiß, dass die Vollmacht im Original vorzulegen ist und es nicht tut, kann das nur zwei Gründe haben: Ignoranz oder Dummheit ...

    Denkbar ist natürlich auch ein dritter, weniger anrüchiger, Grund: Das Bewusstsein, dass man oft genug damit durchkommt unddie Hoffnung, dass es sich nun wieder um einen solchen Fall handelt. Scheint ja nicht ausgeschlossen zu sein, wie die Diskussion hier zeigt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Dieser dritte Grund ist aber stark mit den anderen beiden verwurzelt. Denn ich hoffe auf etwas, von dem ich weiß, dass es auch fehlschlagen kann und ich dann Mehrarbeit habe und das Risiko eines Rangverlustes eingehe. Beides ist dumm. Und wenn ich es besser weiß, ist es zusätzlich noch ignorant.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Im Grundsatz will ich Dir gar nicht widersprechen. In der Praxis hängt es allerdings wohl davon ab, wie oft zurückgewiesen wird und wie oft ich durchkomme.
    Wenn ich (ich greife jetzt Zahlen willkürlich, um das Beispiel transparent zu machen) in 80% der Fälle durchkomme und nur in 20% der Fälle nachlegen muss, kann sich das betriebswirtschaftlich, bei Bewertung der Arbeitszeit, durchaus lohnen.

    Solche Berechnungsansätze verfolgen Wirtschaftsunternehmen durchaus. Ich habe vor langer Zeit mal an einem Vortrag eines Bankers zu Fragen der Archvierung teilgenommen. Der breitete (für mich überraschend) folgende Erwägung aus:

    Wenn sie ihre zu archivierenden Unterlagen durch Microfiche-Verfilmung sichern und dadurch sauber recherchierbar machen, dann kostet sie das ... (A). Wenn sie stattdessen die Unterlagen eines ganzen Tages einfach ungeordnet in einen Waschkorb werfen (für jeden Tag ein neuer Waschkorb) und dann jedesmal, wenn eine auskunftsberechtigte Stelle eine Anfrage stellt, einen Mitarbeiter damit beauftragen, den Waschkorb durchzusuchen, bis er die gewünschten Auskünfte erteilen kann, dann kostet sie das ... (B). A war höher als B, also haben sie damals ihr Archivierungssystem von Microfiche auf Waschkorb umgestellt.

    Wie ich kürzlich gerüchteweise gehört habe, ist bei einer anderen Bank dieser Schritt in ähnlicher Richtung vollzogen worden: Von Einscannen durch vermeintlich günstigen Drittanbieter zu Waschkorb.

    Was ich daraus gelernt habe, war: Nicht jedes Verhalten, das zunächst unvernünftig erscheint, muss das bei genauer Betrachtung auch sein.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Man darf sich dann aber auch nicht beschweren ("das böse Gericht"), wenn es nicht klappt und wirklich mal ein Rang verlustig gerät oder ausgerechnet der Monat mit dem Weihnachtsgeld oder sonstiger Gratifikation flöten geht.

    Und wenn doch alle Unterlagen vorliegen, kann es auch weder großer Aufwand noch eine große Kostenposition sein, diese auch einzureichen, so dass die Differenz zwischen A und B sinkt. Und ob das dann im Verhältnis zum Verlust aus dem ersten Satz steht...
    Das mag bei der Vielzahl der Pfändungen wirtschaftlich gedacht vernünftig erscheinen (und wir wissen ja alle, wie das mit Vernunft und Gesetzen mitunter sein kann), aber wie ist das mit der Verantwortung meinem (als Inkassodienstleister) Kunden gegenüber? Muss jeder selbst wissen; jahrelange Erfahrung zeigt das Ergebnis auf...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Haste du Beweise für diese Theorie?
    Sowas wäre meiner Meinung nach Betrug da der Schuldner im Zweifel doppelt zahlen müßte.
    henry

    Du glaubst ja wirklich noch an das Gute in den Inkassos.
    Was die schon des Öfteren probiert haben abzuziehen (verlangen von nicht notwendige Kosten der ZV (u.a Kontoführungsgebühren, ohne § 727 ZPO Klausel vollstrecken usw.), da fehlt mir irgendwie der Glauben ein wenig, dass die die auch nur in irgendeiner Form mit Anwälten gleich zu setzen sind.
    Aber wenn man keine Ahnung hat merkt man so was nicht. Jetzt verstehe ich, warum so viele Inkassos es trotzdem immer wieder probieren, wenn es doch anscheinend noch genügend Leute gib die alles durchwinken, nur um sich das Leben leicht zu machen.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

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