Einen schönen Guten Morgen!
Ich habe gerade die öffentliche ZU einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde bewilligt. Nachdem ich eigentlich fertig war, fiel mir ein, dass ja jetzt alle Beschlüsse eine Rechtsmittelbelehrung brauchen. Beim 186 ZPO bin ich nicht so wirklich überzeugend fündig geworden.... Wie handhabt Ihr das?? (Da ich den untergetauchten Schuldner aus Vollstreckungsverfahren kenne, muss hier alles wasserdicht sein)