Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Ich habe die Schlussunterlagen in einem IN-Verfahren erhalten. Vor einiger Zeit wurde schon § 208 angezeigt. Die Verfahrenskosten sind gestundet. Masse: 9300,00 EUR Der Insolvenzverwalter beantragt nun eine Vergütung, die über der Masse liegt (Insgesamt mit Auslagen und Steuer 14030,96 EUR). Hierin sind auch 30 % Zuschläge enthalten. Mit den Zuschlägen selbst hätte ich in einem Verfahren mit ausreichend Masse kein Problem, es ist nachvollziehbar und der InsVerwalter hatte m. E. auch mehr Arbeit. Jedoch habe ich etwas Bauchschmerzen, "so eine große" Vergütung aus der Staatskasse auszuzahlen. Aber es gibt doch keine entsprechende Vorschrift oder Rechtsprechung, dass man bei massearmen Verfahren keine Zuschläge gewähren darf oder?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Gruß