Vor Jahren wurde durch G das Arbeitseinkommen der S gepfändet. Jetzt steht erstmals eine Auszahlung an. Der Arbeitgeber DS als Drittschuldner möchte hinterlegen. Die Schuldnerin S hat ihr gegenüber erklärt, dass keine Forderungen mehr bestehen. Belegen konnte sie es noch nicht. Der ehemalige Gl.Vertr. ist insolvent und hat auf tel. Nachfrage der DS keine Unterlagen mehr, beim Insolvenzverwalter der Gl.Vertr. konnte niemand erreicht werden.
Ich tendiere dazu anzunehmen, wenn mir die DS nachweist, dass auch dem Gl. selbst nichts vorliegt bzw. er weiter auf der Zahlung besteht. Grundsätzlich steht ihm das Geld wegen des PfÜB zwar zu, aber S beansprucht das Geld ebenfalls. Aus Sicht des DS ist daher m.E. ungewiss, wem das Geld zusteht und von mir nicht rechtlich zu prüfen.
Wie seht Ihr das?