Hallo Ihr Lieben,
ich steh grad voll auf dem Schlauch. Vielleicht könnt ihr mir helfen?
Ich hab eine polnische Erblasserin. Die Kinder wollen die Erbschaft ausschlagen bzw. haben es auch schon getan.
Normalerweise würde ich jetzt ne Nachlasspflegschaft bestellen. Jetzt frag ich mich aber ob ich, da ich mich ja im polnischen Erbrecht befinde, einfach eine bestellen kann.
Im polnischen Recht hab ich keine gefunden. Kann ich einfach nach § 1960 BGB bestellen?
Vielen Lieben Dank!