Hallo liebe Forum-Gemeinde,
ich habe hier einen etwas außergewöhnlichen Fall und würde mich über eure Meinungen/Überlegungen dazu freuen:
TH nimmt während und kurz nach Ende der WVP vom Arbeitgeber zu hoch abgeführte pfändbare Beträge ein und zahlt sie nicht wieder aus, weil er sie zur Deckung der Verfahrenskosten verwenden will, die sonst nicht gedeckt sind. Er beruft sich ebenfalls auf Masseunzulänglichkeit und meint, dass die Überzahlung eine "nachrangige" Masseverbindlichkeit gem. § 55 Abs. 1 Ziff. 3 sei.
Können diese Bestimmungen auch nooch in der WVP angewendet werden? M. E. beziehen sie sich doch eigentlich nur auf das Insolvenzverfahren.
Wie sieht Ihr das?
Vielen Dank für eure Hilfe.