Aktenführung - Kontrolle bspw. bei Insolvenz

  • Notiert ihr Wiedervorlagefristen bei Insolvenzeröffnung?

    Hier notieren wir bei bspw. bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine 3-jährige Wiedervorlagefrist oder 3 Monate bei Bestellung des vorl. Insolvenzverwalters. Sodann erfolgt eine Sachstandsanfrage ob das Verfahren noch läuft/eröffnet wurde bzw. Überprüfung über http://www.insolvenzbekanntmachungen.de .

    Sicherlich vermeiden wir damit die ein oder andere Kateileiche, nur wird die Arbeit immer mehr und das Personal immer weniger. Man könnte sich ja auch darauf verlassen, dass die MiZi Mitteilungen kommen, keine Kontrollfrist notieren und damit den Aktenumlauf reduzieren. Habt ihr euch in der Abteilung auf eine einheitliche Verfahrensweise verständigt oder jeder wie er mag?

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

    Einmal editiert, zuletzt von uganda (25. Februar 2015 um 12:37)

  • Bei uns werden auch 3 Jahresfristen notiert, dann erfolgt SA. Ich gucke deswegen nicht in die Bekanntmachung, weil ich nach Inso ohnehin eine Ausfertigung bekomme, da dürfte bei Beschlüssen des Insogerichts eine einfache MiZi nicht ausreichen. Nur einmal hat ein Insogericht uns geschrieben, wir mögen doch bitteschön Abstand von Sachstandsanfragen jedweder Art nehmen, man kenne die MiZi. Kann ich auch irgendwo verstehen, dass die Anfragen nerven!

  • Nach vorläufiger Inso wird hier meist eine Frist von 3 Monaten notiert, nach Eröffnung erstmal 2 Jahre.
    Aus leidvoller Erfahrung erfolgt hier Kontrolle, teilweise direkt übers Portal, teilweise über Sachstandsanfragen.

  • Bei uns werden auch 3 Jahresfristen notiert, dann erfolgt SA. Ich gucke deswegen nicht in die Bekanntmachung, weil ich nach Inso ohnehin eine Ausfertigung bekomme, da dürfte bei Beschlüssen des Insogerichts eine einfache MiZi nicht ausreichen. Nur einmal hat ein Insogericht uns geschrieben, wir mögen doch bitteschön Abstand von Sachstandsanfragen jedweder Art nehmen, man kenne die MiZi. Kann ich auch irgendwo verstehen, dass die Anfragen nerven!

    Diese Nachricht haben wir auch vom Insolvenzgericht bekommen. :D Seitdem schaue ich nach Fristablauf in die Inso-Bekanntmachungen. Ist nichts passiert notiere ich eine neue Frist. Ist ein Beschluss ergangen, ohne dass ich Nachricht gekriegt habe, fordere ich eine Ausfertigung an.

  • Wir legen die Akten weg. Insolvenzgericht hat Mitteilungspflicht. Ob die ihrer Pflicht nachkommen oder nicht, ist uns egal. Wenn sich das Insogericht nicht mehr meldet, dann kommen irgendwann die Geschäftsführer/Liquidatoren oder das Finanzamt und fragen nach, wieso nach Abschluss des Insoverfahrens noch nicht gelöscht ist. Erst dann fragen wir beim Insogericht nach.

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