Notiert ihr Wiedervorlagefristen bei Insolvenzeröffnung?
Hier notieren wir bei bspw. bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine 3-jährige Wiedervorlagefrist oder 3 Monate bei Bestellung des vorl. Insolvenzverwalters. Sodann erfolgt eine Sachstandsanfrage ob das Verfahren noch läuft/eröffnet wurde bzw. Überprüfung über http://www.insolvenzbekanntmachungen.de .
Sicherlich vermeiden wir damit die ein oder andere Kateileiche, nur wird die Arbeit immer mehr und das Personal immer weniger. Man könnte sich ja auch darauf verlassen, dass die MiZi Mitteilungen kommen, keine Kontrollfrist notieren und damit den Aktenumlauf reduzieren. Habt ihr euch in der Abteilung auf eine einheitliche Verfahrensweise verständigt oder jeder wie er mag?