Rechtsanwalt R beantragt für seine Mandanten A, B, C (Kläger) "auf dem Grundstück Blatt...FlNr..... eine Grundschuld in Höhe von 20.000 Euro einzutragen". (A, B und C sind eine Erbengemeinschaft)
Beigefügt ist die vollstr. Ausf. eines gerichtl. Vergleichs worin u.a. steht:
"Der Beklagte ist mit der Eintragung einer Grundschuld für den Kläger über 20.000 € auf Grundstück Flurstr. 1, 12345 Berlin wegen Erbansprüchen und Kosten einverstanden. Die Ansprüche, die durch die Grundschuld gesichert werden, sind gestundet bis das Haus verkauft ist oder der Beklagte stirbt."
Abgesehen davon, dass kein Berechtigungsverhältnis angegeben ist (vielleicht soll sie nur für einen der Kläger bestellt werden...?), die bestimmt kein Briefrecht wollten (Brief dem Eigentümer auszuhändigen), die Bezeichnung des zu belastenden Grundstücks in der Bewilligung dürftig ist,
kann man die Formulierung "ist einverstanden" überhaupt als Bewilligung sehen?