Hallo,
ein Pfüb (Kontopfändung) wegen gewöhnlicher Forderungen wurde erlassen.
Danach ein Pfüb (Kontopfändung) wegen Unterhaltsforderungen mit Bestimmung pfandfreier Betrag (wurde erneut beantragt aufgrund Verwendung des falschen Formulars im ersten Fall).
Titel, Forderung, Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner und gepfändetes Konto in beiden Fällen identisch.
Schuldner will wissen, ob einer der Pfüb`s aufzuheben ist, wenn ja, welcher (und ich auf welcher Grundlage).
Wäre nicht die Umwandlung in ein P-Konto ausreichend?