C hält jeweils 100% der Anteile an den Firmen A und B. Alle befinden sich in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter der Verfahren über das Vermögen von A und B ist identisch.
A hat eine Forderung gegen B.
Der Verwalter hat die Forderung unter Hinweis auf BGH IX ZR 131/10 vom 17.02.2011 nicht berücksichtigt und später auch vollständig zurückgenommen. Ich habe hier 2 Fragen:
1) Es gibt einen Interessenkonflikt des Verwalters in den beiden Verfahren -> SoIV?
2) Zumindest die Quote würde doch der Masse im Verfahren A zufließen?