Hallo,
der Anwalt meines Schuldners legt kurz vor dem Verteilungstermin pauschal Widerspruch gegen den Teilungsplan ein. Begründung: Die Zwangsversteigerung ist gesetzeswidrig etc. Er hatte vorher schon Zuschlagsbeschwerde eingelegt. Diese für als unbegründet zurückgewiesen. Zuschlag ist rechtskräftig. Kann ich diesen Widerspruch als unzulässig zurückweisen und den Plan sofort ausführen?
Danke