Hallo!
Leider bin ich mir unsicher, ob ich das Verfahren anordnen kann. Der Sachverhalt ist folgender:
Eingetragen war zunächst eine Brief-Hypothek zugunsten der A-Bank über 20.000 €.
Daraus ist infolge Tilgung eine Eigentümergrundschuld entstanden, welche in Höhe einer Forderung von 5.000 € für die B-Bank gepfändet wurde; dies wurde im Grundbuch eingetragen unter Bezugnahme auf den PfÜB.
Nun beantragt die B-Bank die Zwangsversteigerung (wg dinglicher Ansprüche i.H.V. 5.000 € aus dem Recht) und legt eine vollstreckbare Ausfertigung der Hypothekenbestellungsurkunde nebst Rechtsnachfolgeklausel ("die vollstr. Ausf. wird der B-Bank als RNF der bisherigen Gl. zum Zwecke der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines Teilbetrages von 5.000 € erteilt. Die RNF ist nachgewiesen durch Vorlage des PfÜB, des Briefes und GB-Auszugs") vor. Titel und RNF-Klausel wurden dem Schuldner zugestellt. Der Brief z.B. wurde allerdings nicht vorgelegt.
Genügt das?