Ablehnungsgesuch Rechtspfleger

  • Hallo,

    ich habe aktuell ein Ablehnungsgesuch in einer Zwangsversteigerungssache.
    Verfahrensstand ist die Wertanhörung. Es wird Verletung des rechtlichen Gehör gerügt.
    Rechtliches Gehör wurde mehrfach gewährt. Es wird hier versucht auf zeit zu spielen und das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen. Hat jemand bereits Erfahrungen wie man am Besten in dieser Situation rechtlich reagiert.

    LG

  • Keine Erfahrung, aber m.E. hast Du nur eine Möglichkeit: Mit Stellungnahme zu dem Gesuch dem Richter vorlegen.

    Die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches durch dich selbst ist nur sehr selten möglich und die Voraussetzungen dürften nach der knappen Sachverhaltsschilderung derzeit nicht vorliegen.

  • Ich würde das Thema auch verschieben, von ZV in ZVG.

    Insbesondere beim ersten Ablehnungsgesuch solltest du mit "rechtsmissbräuchlich" eher zurückhaltend sein. Es hat keiner etwas davon, wenn deswegen später der Zuschlag aufgehoben wird.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Rechtskraft abwarten.

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