Selbständiges Beweisverfahren endet mit Gutachten und Streitwertfestsetzung.
Im Hauptsacheverfahren wird die Klage abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auferlegt.
Ist es richtig, dass ich ohne eigene Kostenentscheidung im sB jetzt auch die dort entstandenen Anwaltskosten des Beklagten gegen die Klägerin aufgrund der dort getroffenen Kostengrundentscheidung festsetzen kann?
Kosten Selbständiges Beweisverfahren+Hauptsacheverfahren
-
-
Ja, ist richtig.
Hilfreich dazu ist m.E. auch der Anhang III im Gerold/Schmidt (für deine Frage insbes. Gerold/Schmidt, 20.Aufl., Anhang III Rn.30ff.) -
Vielen Dank!!!
-
Mein FAll ist so ähnlich: Beklagte trägt die Kosten.
Was ist jetzt eigentlich mit den Gerichtskosten der Klägerin für das selbständige Beweisverfahren.
Kann Sie die im KFA mit geltend machen?
-
Da das sBV keine eigene KGE hat, sind sämtliche Kosten der obsiegenden Partei im KFV des Hauptsacheverfahrens zu berücksichtigen.
-
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!