Hallo ihr Lieben,
ich habe die Aufgebotsverfahren von der Kollegin "geerbt" und habe einfach mal überhaupt keinen Schimmer wie das mit den Kosten aussieht.
Ich habe hier zB eine Kraftloserklärung des Grundschuldbriefes. Aufgebot und Ausschließungsbeschluss wurden erlassen und beides im elektr. Bundesanzeiger veröffentlicht. Es sind also auch zwei mal Auslagen entstanden. Rechne ich für die Schlusskostenrechnung alles ab oder nur für das Aufgebot? Und wo steht was zu den Wertfestsetzungen?
Hat jemand vielleicht nen Aufsatz oÄ für mich, wo das Thema Kosten in Aufgebotssachen auch für mich verständlich erklärt wird?!
Ach ja... es sind noch Altverfahren - also nach KostO... Für Tipps fürs neue GNotKG bin ich aber auch dankbar.
Ich danke euch schon mal im Voraus