Sachverständigengutachten

  • Hallo zusammen,
    es liegt ein Antrag auf Erstellung eines Gutachten zum Nachweis der entgeltlichen Verfügung des TV vor.
    (total zerstrittene Erbengemeinschaft :mad:)
    Wäre in vorliegendem Fall wohl auch nicht das Schlechteste!
    Nun wollte ich einen Vorschuss über JUKOS anfordern, finde aber keine passende KV-Nr.
    Kann mir jemand weiterhelfen? :confused:

  • Muss nach dem Beibringungsgrundsatz nicht der Antragsteller die Entgeltlichkeit nachweisen, sprich: das Gutachten vorlegen?

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Muss nach dem Beibringungsgrundsatz nicht der Antragsteller die Entgeltlichkeit nachweisen, sprich: das Gutachten vorlegen?

    Sind wir im Grundbuch nicht grundsätzlich im FamFG-Verfahren? § 26?

    Ich würde ein formloses Schreiben machen und zur Zahlung von xxx EUR auf das Konto der LJK unter Angabe von Amtsgericht XY - Grundbuchamt - zum Az.: RU-543-2 auffordern.

    Dann bekommst du eine ZA und die Sache ist geritzt.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • § 26 FamFG gilt im grundbuchlichen Antragsverfahren nicht. Siehe zum Beibringungsgrundsatz BeckOK GBO/Otto GBO § 29 Rn. 1-2a.

    Ich würde mitteilen, dass ein solches Verfahren wegen des Beibringungsgrundsatzes nicht vorgesehen ist.

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