Hallo zusammen,
es liegt ein Antrag auf Erstellung eines Gutachten zum Nachweis der entgeltlichen Verfügung des TV vor.
(total zerstrittene Erbengemeinschaft )
Wäre in vorliegendem Fall wohl auch nicht das Schlechteste!
Nun wollte ich einen Vorschuss über JUKOS anfordern, finde aber keine passende KV-Nr.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Sachverständigengutachten
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Muss nach dem Beibringungsgrundsatz nicht der Antragsteller die Entgeltlichkeit nachweisen, sprich: das Gutachten vorlegen?
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Oder er darf ich in Hessen künftig meine Urkunden ohne Anlagen (Genehmigungen, Netativzeugnisse, UB) vorlegen?
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Muss nach dem Beibringungsgrundsatz nicht der Antragsteller die Entgeltlichkeit nachweisen, sprich: das Gutachten vorlegen?
Sind wir im Grundbuch nicht grundsätzlich im FamFG-Verfahren? § 26?
Ich würde ein formloses Schreiben machen und zur Zahlung von xxx EUR auf das Konto der LJK unter Angabe von Amtsgericht XY - Grundbuchamt - zum Az.: RU-543-2 auffordern.
Dann bekommst du eine ZA und die Sache ist geritzt.
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§ 26 FamFG gilt im grundbuchlichen Antragsverfahren nicht. Siehe zum Beibringungsgrundsatz BeckOK GBO/Otto GBO § 29 Rn. 1-2a.
Ich würde mitteilen, dass ein solches Verfahren wegen des Beibringungsgrundsatzes nicht vorgesehen ist.
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Vielen Dank, manchmal ist man echt betriebsblind ....
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