Hallo,
ich habe in letzter Zeit häufiger Anträge (PfÜB wegen Unterhaltsforderungen) von einem Jugendamt eines anderen Landkreises auf dem Tisch, wo auf Seite 1. nicht ausdrücklich die Pfändung nach § 850d ZPO beantragt ist.
Die PfÜB´s hab ich dann nach § 850c ZPO erlassen. In einem Telefonat habe ich dem Jugendamt erklärt, dass der Antrag ausdrücklich gestellt werden muss und der Vordruck "Antrag auf Erlass PfÜB wegen Unterhaltsansprüch" allein nicht ausreichend ist, um nach § 850d ZPO zu pfänden.
Nun habe ich wieder so einen Antrag auf dem Tisch. Auf Seite 1 wird der Antrag nach § 850d ZPO nicht gestellt. Allerdings auf Seite 9 in dem Freifeld befindet sich nun der entsprechende Antrag...
Der Antrag aus Erlass eines PfÜB ist doch nur die Seite 1 des Formulars. Seite 2-9 der Beschlussentwurf. Mir ist jetzt nicht ganz klar, wie ich den Antrag auf Seite 9 werten soll...
Habt ihr solche Fälle auch schon mal gehabt, wenn ja, wie handhabt ihr das???
Danke schon mal