Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Schuldnerin hatte ein P-Konto. Dieses hat der Betreuer gekündigt, da Dritte dort versuchen, immer wieder Geld abzubuchen und die Schuldnerin ist überfordert. Nach Rücksprache mit der Bank konnte er aber zuerst nur ein Bürgerkonto eröffnen und dies später in ein P-Konto umwandeln (wenn altes P-Konto geschlossen ist). Gleichzeitig musste er dem Jobcenter/Familienkasse die neue Bankverbindung mitteilen. Es kam dann laut Vortrag durch die "unterschiedlichen Leistungszeiten" zu einem Überschreiten der 4-Wochen-Frist und die Bank hat 570 € (Leistungen Familienkasse/teilweise Jobcenter) sichergestellt. Der Betreuer beantragt nun die Freigabe.
§ 765 a ZPO könnte in Betracht kommen (Schuldnerin mit 4 Kindern).
Aber: Kann beim Wechsel des P-Kontos das beschriebene Problem (durch "unterschiedlichen Leistungszeiten") auftreten oder hat es der Betreuer verschuldet? Er hätte das Geld ja rechtzeitig umbuchen können, oder sehe ich falsch? Bin für jeden Denkanstoß dankbar!
Viele Grüße
Mini One