Hätte eine Frage zu einem Eintragungstext:
Das Grundbuch sieht folgendermaßen momentan aus:
III/3 115.000 Euro (vor der Abtretung III/3a betrug III/3 insgesamt 255.000 Euro)
III/3a 140.000 Euro (seinerzeit wurde ein rangletzter Betrag in dieser Höhe abgetreten)
Nun soll ein weiterer rangletzter Betrag in Höhe von 70.000 Euro von III/3 abgetreten werden.
Würde jetzt einfach wieder "70.000 Euro letztrangiger Teilbetrag abgetreten ....usw" eintragen.
Bin mir irgendwie etwas unschlüssig, ob hierdurch zum Ausdruck kommt, dass die neue Abtretung Rang vor III/3a hat. Wie würdet Ihr dies handhaben?
Würde auch gerne wissen, welche Bezeichnung ihr dem neuen abgetretenen Recht gebt, wenn bereits ein Recht mit "III/3a" bezeichnet worden ist. Normalerweise sieht ja die GBV eine solche Bezeichnung nun nicht mehr vor. Sorry für diese etwas banale Frage, bin erst seit kurzem im Grundbuch (und die erfahrenen Kräfte sind im Urlaub).
Beste Grüße und vorab vielen Dank