Guten Morgen liebe Kollegen,
sorry gleichmal für den etwas längeren SV. A + B sind Eigentümer zu je 1/2 des hier gebuchten Grundstücks (= 1 Flurstück).
Sie erklären in notarieller Urkunde, dass sie das Grundstück in 5 Teile (Trennstücke I - V) teilen möchten. Hiervon sollen die Trennstücke I-4 und jeweils 1/4 MEA an Trennstück V verkauft werden. Ich soll nun verschiedene Vormerkungen eintragen.
1. Zunächst die Vormerkung für den Käufer C auf Sicherung seines Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an dem unvermessenen Trennstück I und an dem 1/4 MEA unvermessenen Trennstück V. Hinsichtlich Letzterem bin ich unsicher, ob das so geht (Schöner/Stöber Rn. 1505 passt m.E. nicht ganz und an die genannte Quelle 149 komm ich nicht ran).
2. Für das noch unvermessene Trennstück V wird eine Miteigentümervereinbarung nach § 1010 BGB getroffen und die Eintragung im GB als Belastung des jeweiligen MEA bewilligt, aber noch nicht beantragt. Bewilligt und beantragt wird aber die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs des Käufers C auf Eintragung der 1010er Regelung im GB des Gesamtgrundstücks. ??? MEA gibt es ja schon, da die Eigentümer zu je 1/2 eingetragen sind. Aber Trennstück V ist noch unvermessen. Ich könnte also auch gar keine Vorratsteilung vornehmen.
3. Des weiteren wird die Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die Eigentümer der Trennstücke I-IV an dem Trennstück V - unvermessen - bewilligt. Zur Sicherung des Anspruchs des Käufers C und des Verkäufers "auf Erwerb dieser Dienstbarkeit" bewilligen und beantragen die Beteiligten die Eintragung einer Vormerkung am Gesamtgrundstück. ??? An dem Trennstück V wird es zukünftig 4 x 1/4 Miteigentumsanteile geben. Diese können ja nicht mit einer Grunddienst-barkeit belastet werden. Auch die in Sch./St. Rn. 1118 und 1119 genannten Möglichkeiten kommen hier m.E. nicht in Betracht. Ich bin ehrlich gesagt ratlos und weiß nicht so recht, was ich hier bei einer Zwischenverfügung aufgeben müsste.
Vielen Dank eure Hinweise!