Guten Tag,
ich habe ein kleines Problem und hoffe, dass ihr mir hierbei helfen könnt.
Ein Gläubiger G hat durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss 2014 etwas gepfändet.
G beruft sich hierbei auf eine eidesstattliche Versicherung aus dem Jahr 2012.
In dieser hat der Schuldner S erklärt, dass das Recht weder gepfändet noch abgetreten ist.
Aufgrund dieser Pfändung erhebt die Drittschuldnerin D Klage und beantragt die Pfändung für unzulässig zu erklären.
D legt eine Abtretungserklärung von 2009 vor.
Aus dieser Abtretungserklärung geht hervor, dass das Recht bereits 2009 an D abgetreten ist und aus diesem Grund nicht gepfändet werden kann.
Vor dem Gericht schließen D und G folgenden Vergleich:
D zahlt eine Vergleichssumme.
Durch die Zahlung der Vergleichssumme sind sämtliche Ansprüche der Parteien, welche in diesem Rechtsstreit geltend gemacht wurden, erledigt.
G darf nicht mehr in das Recht vollstrecken. Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Nun beantragt G, dass der Schuldner für die Kosten der Drittschuldnerklage und der Zwangsvollstreckung aufkommen möge.
Grund hierfür ist die falsche eidesstattliche Versicherung von 2012.
Ich bin mir sehr unsicher, ob ich diese Kosten nun festsetzen kann oder die Kosten bereits durch den Vergleich abgedeckt sind.
Vielleicht hat jemand von euch einen Tipp
Grüße