Hallo,
Ich habe zur Einreichung einer Anmeldung Zwangsgeld ordnungsgemäß festesetzt. Habe den Pflichtigen zur Zahlung des Betrages und der Kosten aufgefordert. Nichts. Dann den Gerichtsvollzieher losgeschickt. Derjenige welcher verweigert die Zahlung. M.E. Zwangshaft. Abgabe Vermögensverzeichnis geht nicht. Aber wer unterschreibt den Haftbefehl, wenn der Weg so richtig ist?