Es geht um zwei Nachprüfungsverfahren. Die Parteien und Vertreter sind in beiden Verfahren identisch. Im Nachprüfungsverfahren wurde der Klägervertreter mit einem Schreiben in beiden Verfahren (die Aktenzeichen waren beide genannt) angeschrieben und mit einem weiteren Schreiben erinnert. Wieder waren beide Aktenzeichen angegeben.
Da nix kam, habe ich in beiden Verfahren getrennt durch Beschluss aufgehoben. Beide Beschlüsse waren in einem Brief enthalten.
Nunmehr wurde am letzten Tag der Frist in einem der beiden Verfahren sofortige Beschwerde eingelegt und der SGB-Bescheid eingereicht, so dass ich in einem Verfahren abhelfen würde.
Aber was mach ich mit dem anderen ? Ich könnte auslegen, aber die Auslegung wäre sicher sachgerecht, aber doch ein bisken weit ?