Hallo!
Wenn ich in der Hinterlegung Anträge auf Löschung von alten Rechten bearbeite bzw. annehme, ist es mir dann egal, ob die hinterlegte Summe stimmt oder muss ich z.B. die alten Grundbücher durchackern und mir dann Hilfe holen, weil ich die altdeutsche Schrift nicht lesen kann?
Vielen Dank im Voraus.