Hallo zusammen,
ich habe eine etwas doofe Frage, stehe grade etwas aufm Schlauch.
Ich habe hier ein Teilungsversteigerungsverfahren. Mir wurde jetzt durch ein Notariat eine beglaubigte Abschrift einer Urkunde eingereicht, in deren Rahmen
die Antragstellerin die Rücknahme des Versteigerungsantrags erklärt. In der Urkunde wurde der Notar auch beauftragt die Rücknahme zum Verfahren
mitzuteilen.
grds. bin ich eher gewohnt, dass die betreibenden Gläubiger/Antragsteller dem Notar ein gesondertes Schreiben in die Hand drücken, in dem die Antragsrücknahme
erklärt ist und den Notar im Rahmen seines Treuhandauftrags beauftragen, diese dann (im Original) weiterzuleiten
ich störe mich jetzt etwas daran, dass es sich um keine Ausfertigung der Urkunde handelt, sondern nur um eine (beglaubigte) Abschrift...
was meint ihr dazu? Antragstellerin/Notar anchreiben und bitten, eine Ausfertigung zu überlassen, bzw. gesondert nochmal schriftlich die Rücknahme zu erklären,
oder so hinnehmen und aufheben?
Vielen Dank schonmal,
JoansDong