Berechnungsgrundlage Vergütung vorl. Verwalter

  • aber der vorläufige Verwalter hatte nunmal keinen Zustimmungsvorbehalt

    Wieso nicht? Auch ein Steuererstattungsanspruch muss doch vor fiesen Verfügungen des Schuldners geschützt werden.

    der Anspruch entsteht erst mit Eröffnung, also muss er vorher auch nicht gesichert werden

    Er wird aber noch im vorl. Verfahren begründet.

    aber der vorl Verwalter muss doch nichts tun um ihn zu sichern

  • nur kann dieser Steuererstattungsanspruch nicht der vorläufigen Verwaltung unterliegen. ABer nochmal: wenn mit Verfahrenseröffnung ein anderer Verwalter eingesesetzt würde, wer hat den Vorstreueranspruch zu realiseren ?

    Aber es lässt sich ja auch ganz anderrs darstellen:

    Der Vergütungsanspruch wird ja nicht vom vorläufigen Verwalter geltend gemacht, sondern von Herrn/Frau/divers als natürliche Person geltend gemacht; i folgenden X genannt. Ergo würde ich zurückweisen, und im Fall einer sofortigen Beschwerde die Einholung eines Rechtsgutachtens andenken. Dieses wie im Zivilprozss üblich erstmal über die Auswahl des Gutachters und den entsprechenden Vorschuss "verhandeln". Nach Vorschussleistung wird dann halt ein Gutachten eingeholt, und dann schaumermal ....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Rechtsgutachten bei Fragen deutschen Rechts halte ich für zweifelhaft. Deutsches Recht muss man entscheiden und dann wird es im Instanzenzug geklärt, ob man richtig entschieden hat oder nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

  • ich ziehe zurck, Andreas hat natürlich Recht !

    @ AndreasH: thx

    In der Sache:

    ich würde zurückweisen. Auch Anfechtungsansprüche entstehen grds. mit der anfechbaren Rechtshandlung, und sie fallen dennoch nicht in die Berechnungsmasse der vorläufigen Verwaltung (ja es gibt eine entgegenstehende Mindermeinung).

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • aber der vorl Verwalter muss doch nichts tun um ihn zu sichern

    Doch! Hier gehört das FA zu den Institutionen, die standardisiert und unter Beifügung einer Beschlusskopie über die Anordnung eines vorläufigen Verfahrens informiert werden. Viel mehr wird bei potentiellen Drittschuldnern auch nicht veranlasst, um masseschmälernde Verfügungen zu vermeiden. Damit zu argumentieren, dass sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters nicht auf den Vorsteuererstattungsanspruch erstreckt habe, halte ich daher für verfehlt.

    Überzeugender finde ich die Begründungsansätze von La Flor de Cano.

    Einen im Zeitraum des vorläufigen Verfahrens bereits angelegten Vorsteuererstattungsanspruch würde ich - jedenfalls für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung - als nicht werthaltig beurteilen, wenn aufrechbare Insolvenzforderungen des FA bestehen. Bestehen solche Forderungen nicht, kann der Vorsteuererstattungsanspruch für die Berechnungsgrundlage in Ansatz gebracht werden

  • dann haben wir demnächst ja so richtig Spass:

    nach § 55 Abs. 4 sind ja auch die Umsatzsteueren, Lohnsteuern etc. die der Schuldner mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters begründet hat, Masseverbindlichkeiten. Dies kann dann auch mal in die Mio gehen. Was machen wir denn dann mit den Vorsteuerberichtigungsansprüchen ?

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Einfach nur die Saldierung von Vorsteuererstattungsansprüchen mit Masseverbindlichkeiten (Steuern) vermeiden. Dann klappt es auch mit dem Massezufluss :flucht:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!