Die Eltern überlassen mit Urkunde vom 01.06. an den Sohn eine Teilfläche an einem Grundstück und es wird am 01.07. eine AV für den Sohn eingetragen. Gegenseitige Vollmachten zu Messungsanerkennung und Auflassung werden erteilt.
Mit Urkunde vom 01.06. überlassen sie den gesamten Grundbesitz an die Tochter. Sie übernimmt die AV samt Verpflichtung nach Vorliegen der Messunganerkennung die Auflassung zu erklären. "In die in der Überlassungsurkunde erteilten Vollmachten tritt die Tochter ein". Eigentumsumschreibung auf Tochter wird am 01.08. eingetragen.
Nun wird die Messungsanerkennung mit Auflassung vom 01.10. vorgelegt. Darin handelt der Sohn für sich selbst und zugleich für die Eltern aufgrund Vollmacht in der Vorurkunde. Die inzwischen als Eigentümerin eingetragene Tochter wird nicht erwähnt.
Der Notar wollte erst eine Klarstellung schreiben, dass der Sohn auch für die Tochter handelte, bzw. die vertretenen Eltern für die Tochter.... Wenn es gar nicht anders geht, würde er noch eine Genehmigung der Tochter nachreichen.
Kann die Tochter überhaupt etwas genehmigen, wenn gar nicht für sie gehandelt wurde? Ist da nicht eine neue Auflassung erforderlich?