Alles anzeigenDas schöne an NOAH ist ja, dass jeder Anwender problemlos seine Muster selbst ändern kann. Alles auf die ahnungslosen Programmierer zu schieben ist wirklich eine schlechte Ausrede.
Mal sehen, vielleicht ändere ich die Überschrift doch noch in:
Entgegennahme
oder
Empfangsbestätigung
oder
Eingangsbestätigung
oder
ich lass die Überschrift einfach wegEinen Vermerk über den Eingang zu machen dürfte vielleicht überflüssig sein, für zweckmäßig halte ich es dennoch. Regelmäßig werden die Erben überschuldeter Nachlässe von Gläubigern belästigt. Für die Erben ist es dann ganz hilfreich wenn sie eine Ausschlagungserklärung nebst Eingangsbestätigung vorlegen können.
Der Eingangsstempel des Nachlassgerichts erfüllt denselben Zweck.
Und wenn das Nachlassgericht selbst protokolliert bedarf es erst recht keines Entgegennahmebeschlusses. Und auch keiner Entgegennahmeverfügung.