Ich habe bislang immer eine Eheurkunde/Heiratsurkunde verlangt, wenn der Erblasser verheiratet war und die Ehe durch Tod des Ehegatten bzw. durch ein rechtskräftiges Scheidungsurteil aufgelöst wurde.
Alle Personen die Erbrechte haben oder hatten und wodurch sie weggefallen sind, möchte ich nachgewiesen haben. So habe ich es gelernt und so verstehe ich auch das Gesetz. Das war in all den Jahren auch völlig problemlos.
Unser neuer Notar vor Ort meint, dass eine Eheurkunde/Heiratsurkunde nicht einzureichen ist, da der Ehegatte ja bereits weggegfallen ist durch Tod/Ehescheidung.
ich bin nun ratlos und finde das auch nirgends so eindeutig.
Wer kann helfen?