Hallo!
Wir haben eine Forderung gegen eine GmbH zur Tabelle angemeldet, da uns ausschließlich eine Drittsicherheit (Lebensversicherung eines Gesellschafters) gestellt wurde. Der Insolvenzverwalter hat unsere Forderung dennoch lediglich zum Ausfall festgestellt. Er fordert uns nun auf, nach Verwertung der Drittsicherheit unseren tatsächlichen Ausfall anzumelden, mit dem wir dann im Schlussverzeichnis berücksichtigt werden.
Hätte unsere Forderung nicht mit dem ursprünglich angemeldeten Betrag in die Tabelle aufgenommen werden müssen und in voller Höhe bei der Schlussverteilung berücksichtigt werden müssen? Erlöse aus Drittsicherheiten nach Insolvenzeröffnung dürften doch unsere Insolvenzquote nicht schmälern?