Guten Morgen in die Runde!
Die Bank hinterlegt nicht unerhebliches Kontoguthaben bei Gericht, da erhebliche Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Berechtigten bestehen. Dieser bittet um Auszahlung seines Guthabens. Die Betreuung wurde vor geraumer Zeit aufgehoben, da der Betreute mit seiner Mutter nach Stress mit dem Betreuungsgericht ( Unstimmigkeiten bei der Vermögenssorge!) nach Italien verzogen ist. Der Betreute selber leidet auf Grund eines Unfalls seit vielen Jahren an einer schweren Hirnschädigung. Aus Gutachten in der Betreuungsakte ergibt sich, dass er geschäftsunfähig ist. Nun hat er angeblich einen Anwalt beauftragt, der Auszahlung an ihn beantragt. Super Unterschrift unter der Vollmacht, beinahe identisch mit der der Mutter... Aber nun wurden mir vom Anwalt Kopien des Personalausweises mit Unterschrift und eine Beglaubigung seiner Unterschrift von der italienischen Gemeinde vorgelegt.
Kann ich verlangen, dass in Italien eine Betreuung eingerichtet wird, um die Interessen des Betreuten zu schützen? Eine Auszahlung könnte dann im Rahmen der dortigen Betreuung erfolgen. Übertreibe ich? Ich hab ein ungutes Gefühl, wenn ich das Geld an den Betreuten auszahle..