Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe vorliegen für die Angelegenheit "Stellung Asylantrag". Der Antragsteller befindet sich in U-Haft.
Ich habe daraufhin die Rechtsanwälte angeschrieben, dass ich der Meinung bin, dass auch aus der Haft heraus eine Antragstellung möglich ist und keine Beratungshilfe bewilligt werden kann, da dies unter die allgemeine Lebenshilfe fallen würde.
Diese haben jetzt geantwortet und vorgetragen, dass der Antragsteller kein Wort Deutsch kann und deshalb auch aus der Haft heraus keinen Antrag stellen kann.
Alleine wegen Sprachschwierigkeiten erteile ich aber grundsätzlich keinen Beratungshilfeschein.
Dem Antragsteller war es hier ja auch möglich die Anwälte zu kontaktieren bzw. hat er jemanden damit beauftragt.
Ich gehe deshalb davon aus, dass er den Antrag selber stellen könnte bzw. mit Hilfe eines anderen (vllt. eines Ehrenamtlichen?).
Das einzige, was mich jetzt noch zum Nachdenken bringt, ist, dass der Antragsteller ja keine Möglichkeit hat sich an die Behörde zu wenden, um dort Hilfe bei der Antragstellung zu erlangen, da er eben in Haft ist.
Deshalb würde ich gerne mal eure Meinung dazu hören.
Ich hab über die SuFu jetzt spontan nichts dazu gefunden.
Falls jemand einen Link hat, wäre ich auch dankbar