Im Übergabevertrag zwischen A und B wurden für A die üblichen Rückübertragungsansprüche (Veräußerung nur mit Zustimmung des Übergeber, Rückübertragung bei Insolvenz usw.) begründet und durch Vormerkung gesichert.
Der Erwerber B verkauft jetzt mit Zustimmung des A das Grundstück an C.
Im Kaufvertrag, bei dem A mitwirkt, heißt es:
C und A ändern hiermit den Inhalt des durch die Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruch wie folgt ab:
Verpflichtet zur Rückübertragung ist jetzt C, wenn C (ohne Zustimmung des A veräußert usw. wie üblich).
Einig über die vorstehende Inhaltsänderung bewilligen und beantragen A,B und C bei der Vormerkung zur vermerken, dass die zugrundeliegende schuldrechtliche Vereinbarung geändert ist.
Kann diese Inhaltsänderung bei der Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden ?