Hallo zusammen,
bei Durchführung der Schlussverteilung konnte der Insolvenzverwalter trotz intensiver Ermittlungen 10 Gläubiger nicht ermitteln. Insgesamt haben sie einen Anspruch in Höhe von ca. 450 Euro.
Nun teilt er mit, dass es sich dabei um geringe Einzelbeträge handelt und weitere Nachforschungen weitere Kosten verursachen würden. Er schlägt vor, den unverteilten Betrag in Höhe von 450 Euro auf dem Kanzleikonto zu vereinnahmen und zur Verfügung zu halten. Sollten sich Gläubiger in absehbarer Zeit noch melden, wird er die entsprechenden Quoten auszahlen. Anderenfalls würde dieser Betrag als Ausgleich für die noch anfallenden Kosten (Porto, Kopie, Gebühren etc.) angesehen werden.
1. ist das so möglich?
2. wenn ja: muss ich einen entsprechenden Beschluss dazu fassen?