Ich habe vom Finanzamt einen wie ich finde kuriosen Antrag auf "Rückgängigmachung einer Eigentumsübertragung wegen Schädigung des Fiskus durch Entzug des einzigen Vermögensgegenstandes des Steuerschuldners" durch "Grundbuchberichtigung aufgrund eines Duldungsbescheides" bekommen.
Folgender Fall:
Vater überträgt durch Übergabevertrag das Eigentum an seinemGrundstück schenkweise an seine Tochter. Diese ist dann als Eigentümerin imGrundbuch eingetragen worden.
Finanzamt erlässt sogenannten Duldungsbescheid gem. § 191Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 1 Anfechtungsgesetz (AnfG)
gegen die Tochter, der auch zugestellt worden ist (allesbereits im Jahr 2010).
Inhaltlich geht es um die Steuerschulden des Vaters, für diedie Tochter als Duldungsschuldnerin in Anspruch genommen wird, sobald dieAbgabenforderungen bestandskräftig/ ohne Vorbehalt festgesetzt worden sind (§11 AnfG). Die Tochter wird zu gegebener Zeit durch gesondertes Leistungsgebotzur Leistung aufgefordert werden (§ 254 AO).
Wegen der Abgaben wird gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 AnfG inVerbindung mit § 191 AO die Übertragung des Eigentums am Grundstück durch denÜbergabevertrag vom … URNr. … angefochten. Begründung:
Durch den Übergabevertrag vom … ist das Land … als Gläubigerbenachteiligt.
Das Finanzamt hält es für ermessensgerecht, die Tochter zurDuldung der Vollstreckung in das übertragene Eigentum heranzuziehen, da dasübertragene Eigentum der einzige Vermögensgegenstand ist, in den vollstrecktwerden kann. Die Vollstreckung in das sonstige Vermögen desVollstreckungsschuldners (Vater) ist erfolglos gelaufen.
Eingereichte Unterlagen des Finanzamts: Duldungsbescheid, Zustellungsurkunde und Eröffnungsbeschluss Insolvenz des Vaters (2013)
Antrag des Finanzamts an das Grundbuchamt in Form des § 29GBO:
Rückübertragung des Grundstücks und Zuführung an dieInsolvenzmasse (Insolvenzvermerk des Verwalters liegt auch vor). Dazu soll dasGrundbuchamt im Wege der Grundbuchberichtigung ohne Weiteres den Vater(Schuldner) wieder als Eigentümer des Grundstücks in das Grundbuch eintragenund die Eintragung der Tochter röten.
Frage - unabhängig von eventuell fehlenden weiterenUnterlagen - : Ist eine Grundbuchberichtigung lediglich auf Basis einesDuldungsbescheides des Finanzamts nach Abgabenordnung in Verbindung mit demAnfechtungsgesetz wirklich überhaupt möglich? Woran sollte man denken bzw. was beachten? Stehe leider auf dem Schlauch.
Auch die Eintragungen im Forum zu "Duldungsbescheid" haben mich nicht weitergebracht. "Eigentumsrückübertragung" war noch kein Diskussionsgegenstand.